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Immobilienverkauf – 4 Aufgaben, die Sie selbst stemmen können

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Dann können Sie es sich bequem machen und den gesamten Prozess an einen Immobilienmakler abgeben. Das kann allerdings sehr teuer werden und Ihren Verkaufsgewinn entsprechend schmälern. Oder Sie bringen sich selbst ein und übernehmen Funktionen, für die nicht unbedingt der Profi benötigt wird. Wir stellen Ihnen fünf solcher Aufgaben vor.

1. Den Hausverkauf vorbereiten

Weil ein Hausverkauf ein seltener Schritt im Leben ist, sollte man den Verkauf auch dementsprechend fachgerecht angehen. Wer zu Beginn der Verkaufsphase einen Ablaufplan erstellt und strukturiert vorgeht, hat später weniger Schwierigkeiten das Haus zu verkaufen. Eine wesentliche Sache beim Hausverkauf ist die Wahl der richtigen Ansprechpartner. Es ist nicht immer einfach, einen qualifizierten Partner zu finden, da man über die Fachkenntnis des Dienstleisters nicht genau Bescheid weiß. Trotzdem ist es wichtig, bereits in einer frühen Phase des Hausverkaufs einen Sachverständigen oder Notar zu finden.

Ein Sachverständige beispielsweise hilft bei der Festlegung des Verkaufspreises. Ist der Preis für das Haus zu hoch angesetzt, wird es sich schwer veräußern lassen.

Der Notar wird beim Immobilienverkauf erst tätig, wenn eine Einigung über sämtliche Gegebenheiten wie Kaufpreis, Sanierungsmaßnahmen oder Eigentumsübergang getroffen wurde. Dann setzt sich der Notar mit dem Käufer und Verkäufer des Hauses zusammen und bespricht die gewünschten Vereinbarungen. Nach dem Gespräch erstellt der Notar den Kaufvertrag.

2. Immobilienbewertung in Auftrag geben

Mit einer Immobilienbewertung kann man den genauen Wert des Objekts feststellen lassen. Dabei wird der genaue Verkehrswert einer Immobilie berechnet. Der Wert einer Immobilie wird für verschiedene Angelegenheiten benötigt. Ereignisse für eine Immobilienbewertung sind zum Beispiel die Trennung von einem Lebenspartner oder der Tod eines Familienangehörigen. Damit das Vermögen genau bestimmt werden kann, muss ein Gutachten für die Immobilie erstellt werden.

Für Immobilieninhaber ist eine Immobilienbewertung dann interessant, wenn es verkauft oder vermietet werden soll. Bei einem Verkauf lässt sich so ein marktüblicher Verkaufspreis festlegen. Kommt eher eine Vermietung in Frage, dient die Ermittlung des Immobilienwerts zur Festlegung der monatlichen Miete. Ähnlich verhält es sich bei Käufern einer Immobilie. Diese können sich mit einer Immobilienbewertung absichern und den Verkaufspreis der Immobilie nachprüfen. Darüber hinaus kann eine Immobilienbewertung auch bei steuerlichen Angelegenheiten als Nachweis gelten. Bei der Besteuerung wird dann entsprechend des errechneten Wertes im Gutachten als Grundlage für die Steuerermittlung genommen.

3. Unterlagen zusammenstellen

Wenn alle notwendigen Unterlagen schon vorab zusammengesammelt werden, kann das den Verkäufer enorm entlasten, denn in der Regel möchten die Interessenten wichtige Dokumente sehen, bevor eine Kaufentscheidung getroffen wird. Damit die Unterlagen nicht erst auf Nachfrage beschafft werden müssen, empfiehlt es sich, das Paket vorweg zusammenzustellen. Es sollte aus folgenden Einzelunterlagen bestehen:

  • Grundbuchauszug
  • Auflistung der Nebenkosten
  • Police der Wohngebäudeversicherung
  • Lageplan vom Grundstück
  • Energieausweis
  • Nachweis der Wohnflächenberechnung
  • Sanierungen und Umbauten
  • Bilder der Immobilie
  • Teilungserklärung / Versammlungsprotokolle (bei Eigentumswohnungen)
  • Wirtschaftsplan
  • Wohngeldabrechnung
  • Mietverträge

4. Verkauf der Wohngebäudeversicherung anzeigen

Wer seine Immobilie verkaufen möchte und eine Wohngebäudeversicherung auf seinen Namen laufen hat, muss sich bei der Aufhebung des Vertrages keine Sorgen machen. Immobilieninhaber fragen sich oft, wie der Übergang der Versicherung bzw. die Zahlung der Versicherungsbeiträge gestaltet wird. Die Regelungen hierzu kann jeder Versicherungsnehmer in den allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Gebäudeversicherung durchlesen. Die Kündigungsfristen bei einem Immobilienverkauf sind also bereits bei Vertragsabschluss der Versicherung geregelt.

Sobald der Käufer in das Grundbuch eingetragen wird, geht auch das Eigentum der Immobilie auf ihn über. Mit dem Grundbucheintrag werden die Rechten und Pflichten aus der Wohngebäudeversicherung auf den Käufer übertragen.

Wenn die Immobilie verkauft wird, bestehen Anzeigepflichten gegenüber der Wohngebäudeversicherung. Der Eigentumsübergang muss laut Vertragsbedingungen unverzüglich der Versicherung angezeigt werden. Bei einem Immobilienverkauf wahren Sie die Frist, wenn Sie die Benachrichtigung der Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach dem Verkauf zukommen lassen.