Wohnen

Hausbau für Familien – Förderungen und praktische Tipps

Immer mehr Paare entscheiden sich dafür, aus der Mietwohnung auszuziehen und sich ein Eigenheim anzuschaffen. Vor allem im Hinblick auf die zukünftige Familienplanung wünschen sich viele ein eigenes Haus. Ob kaufen oder selbst bauen – auf die Vorstellungen und Bedürfnisse kommt es an. In puncto Finanzen können sich Familien an vielen Stellen unterstützen lassen. Wir zeigen, welche Förderprogramme Familien offenstehen.

So sieht ein familienfreundliches Zuhause aus

Bevor es an die Planung des Eigenheims steht, sollten einige Überlegungen anstehen. Vor allem dann, wenn Kinder in Planung sind, sollte das neue Zuhause kindgerecht sein. Die Vorteile beim Bungalow liegen darin, dass alles auf einer Ebene ist. Es handelt sich also um ein generationenübergreifendes Wohnkonzept, das weniger Gefahrenquellen bietet.

Auch die Lage des neuen Zuhauses ist entscheidend: Damit die Kinder keine langen Wege überbrücken müssen, sollte sich ein Kindergarten oder eine Schule in der Nähe befinden. So können die Kleinen den Schulweg später auch selbst bewerkstelligen. Hier gibt es noch mehr Tipps zum kindgerechten Haus.

Die wichtigsten Förderprogramme für Familien im Überblick

Jungen Familien steht oft weniger Einkommen zur Verfügung. Damit sie sich dennoch den Traum vom Eigenheim erfüllen können, gibt es für sie verschiedene Förderprogramme bei der Baufinanzierung. Hilfe gibt es von den Bundesländern, aber auch von staatlicher Seite.

Bausparen:

Noch immer gilt Bausparen als wichtigstes Instrument der Baufinanzierung. Mit regelmäßigen Sparbeiträgen bildet man zunächst einen Kapitalstock und kann nach der Ansparsumme zusätzlich ein Baudarlehen zur Finanzierung seines Eigenheims erhalten. Wie die Konditionen des Darlehens aussehen, wird bereits bei Abschluss des Bausparvertrages festgelegt.

Unterstützt wird man beim Bausparen gleich über vier Fördermöglichkeiten: die Arbeitnehmer-Sparzulage (9 % Zuschuss zum Bausparen bei einem zu versteuernden Einkommen von 17.900 Euro bzw. 35.800 Euro bei Eheleuten), die Wohnungsbauprämie (10-Prozent-Prämie auf die jährliche Bausparleistung für Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen bis 35.000 Euro bzw. 70.000 Euro bei Ehepaaren), Vermögenswirksame Leistungen und Wohn-Riester.

Wohn-Riester:

Eingesetzt werden kann Wohn-Riester für alle eigengenutzten Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, die nach 2008 errichtet wurden. Gefördert wird mit Zulagen oder einem steuerlichen Sonderausgabenabzug für erbrachte Sparleistungen.

Kapital, das bereits in bestehenden Riester-Verträgen zur privaten Altersvorsorge angespart wurde, darf zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum entnommen werden – selbst wenn noch keine Auszahlung vorgesehen ist. In diesem Fall müssen die bereits erhaltenen Zulagen und Steuervorteile nicht zurückgezahlt werden. Darüber hinaus kann die Riester-Förderung auch genutzt werden, um mit dem Kapital Darlehen zur Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums zu tilgen.

KfW-Darlehen:

Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Familien Kredite für den Erwerb von Immobilien sowie für Investitionen in energiesparende Maßnahmen beantragen. Die günstigen Zinssätze sind auf 10 Jahre festgeschrieben, wobei unter bestimmten Bedingungen eine Verlängerung des Darlehens möglich ist. Die ersten beiden Jahre sind tilgungsfrei.

BafA-Förderung:

Wer in regenerative Energieformen wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasse-Anlagen investiert, kann vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BafA) Zuschüsse erhalten.

Das Baukindergeld für Familien und Alleinerziehende läuft am 31. März 2022 aus. Bis dahin können Förderberechtigte einen staatlichen Zuschuss für den Bau oder Erwerb einer Immobilie beantragen. Dieser muss nicht zurückgezahlt werden und liegt pro Kind bei 1.200 Euro.