Kinder

Eigener Hausschlüssel für das Kind – frühestens ab dem Grundschulalter

Mit jedem Lebensjahr gewinnen Kinder an Selbstständigkeit. Dazu gehört, dass die Kinder irgendwann ihren eigenen Haus- beziehungsweise Wohnungsschlüssel einfordern. Gerade bei berufstätigen Eltern bekommt das Kind somit die Möglichkeit, nach der Schule allein ins Haus zu gelangen. Andererseits gelten Schlüssel aufgrund der Folgen eines drohenden Verlustes als wertvoll. Das setzt eine entsprechende Reife des Kindes voraus. Die Eltern stehen vor der Frage, ab welchem Alter sich ein eigener Schlüssel für das Kind empfiehlt.

Kein eigener Schlüssel vor der Schule

Die Entscheidung hängt vom individuellen Entwicklungsstand ab. Deswegen gibt es keine pauschale Antwort auf die Frage. Ab dem Grundschulalter können Eltern grundsätzlich darüber nachdenken, ihrem Kind einen Schlüssel für die Haus- und Wohnungstür zu geben. Als Orientierungshilfe dient dabei, wie gewissenhaft und verantwortungsvoll das Kind mit anderen Gegenständen und Aufgaben umgeht. Vorab bietet sich ein Gespräch an, wie das Kind den Schlüssel möglichst verlustsicher transportiert. In diesem Zusammenhang sollten Eltern das Kind über die Konsequenzen eines Verlustes aufklären.

Schlüssel anfordern oder auf eigene Kosten nachmachen

Teilweise übergeben Vermieter lediglich zwei Wohnungsschlüssel. Sofern beide Elternteile im Mietobjekt wohnen, gibt es folglich keine verfügbaren Schlüssel für die Kinder mehr. In diesem Fall können die Eltern vom Vermieter einen zusätzlichen Schlüssel anfordern. Alternativ steht es dem Mieter zu, bei berechtigtem Interesse auf eigene Kosten bei einem spezialisierten Schlüsseldienst einen weiteren Schlüssel nachzumachen. Ein Kind, das selbst zur Schule geht, erfüllt das Kriterium. Das setzt voraus, dass der Mieter den Vermieter unverzüglich über den Vorgang informiert. Beim Auszug steht der Mieter in der Pflicht, sämtliche Schlüssel zurückzugeben. Das schließt die nachgemachten Exemplare mit ein. Solche Services finden Sie unter Anderem bei Ihrem regionalen Schlüsseldienst in Karlsruhe.

Haftpflichtversicherung gegen die Kosten eines Verlusts abschließen

Falls das Kind später den Schlüssel verliert, haftet der Mieter, sofern die Gefahr eines Schlüsselmissbrauchs besteht. Letzteres liegt vor, wenn beispielsweise ein Einbruch droht. Der Vermieter entscheidet, ob die Anfertigung von Ersatzschlüsseln ausreicht. Andernfalls beauftragt er den Austausch des Schlosses. Dadurch entstehen mitunter hohe Kosten. Eine private Haftpflichtversicherung mit ausdrücklicher Schlüsselversicherung kommt für die entstehenden Kosten auf.