Kinder

Auch Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre

Eltern haben die Pflicht, ihre Kinder zu erziehen. Dabei ist Gewalt ein absolutes No-Go, das weiß jeder. Doch wie sieht es mit der Privatsphäre aus? Denn auch Kinder haben ein Recht darauf zu entscheiden, was sie anderen mitteilen. Außerdem stellt sich auch die Frage, ab wann ein Kind das Recht auf Privatsphäre hat.

Definition Privatsphäre

Was genau fällt eigentlich alles unter Privatsphäre? Unter diesem Begriff versteht man den privaten Bereich im Leben eines Menschen, der nur für ihn selbst bestimmt ist. Es geht niemanden etwas an, was der Mensch denkt oder tut. Die einzige Ausnahme ist die Person selbst. Hier darf kein anderer Mensch hereinreden, noch nicht einmal der Staat. Dazu zählen auch die Persönlichkeit und die Individualität, aber auch die Sexualität. Bei Kindern und Jugendlichen gelten die Rechte der Privatsphäre natürlich auch gegenüber den Eltern und der Geschwister.

Privatsphäre mit eigenem Zimmer

Für Teenager ist das eigene Zimmer ein wichtiger Rückzugsort. Hier können sie Musik hören und sich mit ihren Freunden treffen. Wenn dann plötzlich eine feste Freundin oder ein fester Freund mit nach Hause gebracht wird, drehen manche Eltern durch. Hinter geschlossenen Türen können sie nicht kontrollieren, was ihre Kinder gerade treiben. Oft entscheiden sich Eltern dann, in den privaten Bereich der Kinder einzutreten, um nach dem Rechten zu schauen. Einige gehen sogar so weit, dass die Kinder ihre Zimmertüren nicht schließen dürfen. Auch das Verbot, allein mit dem anderen Geschlecht oder dem festen Freund/der festen Freundin zu sein, wird oft ausgesprochen. Da Kinder trotzdem irgendwann ihre ersten sexuellen Erfahrungen sammeln, ist es als Elternteil wichtig aufzuklären. Mütter und Väter haben es in der Hand, ob diese Erfahrungen an einem sicheren Ort stattfinden, oder notgedrungen an einem womöglich ungeeigneten Ort.

Wenn in der Familienwohnung nicht genug Platz ist, damit jedes Kind ein eigenes Zimmer haben kann, können Raumteiler eine Option sein. Eine Spanische Wand, eine elegante Wand aus satiniertem Milchglas oder – die langlebigste Version – eine Trockenbauwand helfen hier Abhilfe. So kann sich jedes Kind ein bisschen zurückziehen und ist wenigstens vor Blicken geschützt.

Das Alter spielt keine Rolle

Doch nicht nur Teenager haben das Recht auf Privatsphäre. Allen Kindern, egal in welchem Alter, muss die Intimsphäre gestattet sein. Eltern sind verpflichtet, ihre Kinder über die Kontrolle des Smartphones oder über das Lesen der Chatnachrichten zu informieren. Die Kinder müssen dem ganzen zustimmen. Ab dem Grundschulalter ist es meist schon möglich, dass Kinder häufiger online sind ohne Aufsicht der Eltern. Natürlich müssen Kinder dabei begleitet werden, daher sollten die Kinder über die Kontrolle in Kenntnis gesetzt werden. Es eignen sich zum Beispiel auch Kinderschutz-Apps. Wer seinen Kindern erklärt, warum diese angewendet werden, wird es einfacher haben.

Auch in anderen Lebensbereichen sollte auf die Privatsphäre geachtet werden. Tagebücher beispielsweise gehören dem Kind alleine. Hier kann es seine eigenen Gedanken loswerden. Das Lesen des Tagebuches stellt einen großen Vertrauensbruch dar. Auch Briefe der Kinder dürfen nur mit Erlaubnis gelesen werden. Geheimverstecke sind absolut Tabu. Das Betreten des Zimmers während der Abwesenheit des Kindes ist auch nicht gestattet. Am wichtigsten ist jedoch, dass mit den Kindern gesprochen wird. So können zum Beispiel Vereinbarungen zum Aufräumen des Zimmers getroffen werden.

Für all das gibt es jedoch eine Ausnahme. Diese liegt dann vor, wenn der Verdacht besteht, dass das Kind in Gefahr schwebt. Das gilt auch bei Verdacht auf Drogen oder dass das Kind etwas gestohlen hat.