Kfz-Gutachten – wer muss zahlen?
Nach einem Fahrzeugunfall wird zur Einschätzung der Schadenshöhe ein Gutachten erstellt. Dabei werden die anfallenden Reparaturen und die Gesamtausgaben ermittelt. Ebenso dient die detaillierte Niederschreibung aller Schäden durch einen Sachverständigen als Beweismittel sollte später ein rechtlicher Streit erfolgen. Sofern ein Unfallgutachter Berlin das Gutachten hat, wird dessen Rechnung nicht immer von der Versicherung beglichen.
Unfall – wer muss den Gutachter beauftragen?
Das Beauftragen des Gutachters ist sehr verschieden:
- War der Unfall ein Fremd- oder Eigenverschulden?
- Liegt eine Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung vor?
Bei Fremdverschulden beauftragt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers einen Sachverständigen. Betroffene können ebenso einen eigenen Sachverständiger einbeziehen. Das ist bei einem fremdverschuldeten Unfall sogar angebracht. Immerhin haben Versicherungen meist Verträge mit gewissen Gutachtern. Diese treffen Entscheidungen, welcher der Versicherung zugutekommen.
Anders ist die Situation bei Wetterschäden, Selbstverschuldung oder Vandalismus. Soll der Unfallgutachter hier von der Versicherung übernommen werden, gelingt dies mit einer Kaskoversicherung. Die Kaskoversicherung setzt einen eigenen Gutachter ein. Auch selbst kann ein Sachverständiger beauftragt werden. Hier erfolgt aber keine Bezahlung über die Versicherung. Bei verschiedenen Ansichten der Gutachter kann zudem ein Sachverständiger-Verfahren geschehen. Welche Schäden übernehmen Teilkasko und Vollkasko? Hier die Merkmale der Kfz-Versicherungen.
Gutachter – wer muss bezahlen?
Die Begleichung der mehreren Hundert Euro für den Gutachter ist abhängig von der Schuldfrage. Trägt der Geschädigte keine Mitschuld, wird der Sachverständige von der Kfz-Versicherung der verursachenden Person bezahlt. Dies gilt jedoch nur für die Begutachtung des Fahrzeugs des Geschädigten. Die Haftpflichtversicherung des Unfall-Verursachers muss ebenso einen unabhängigen Gutachter bezahlen, welchen der Geschädigte beauftragt.
Wird dem Geschädigten eine Mitschuld zugesagt, dann muss dieser die Ausgaben zu einem Teil übernehmen.
Manchmal kann ein Fahrzeug auch durch höhere Gewalt oder Eigenverschulden geschädigt werden. Werden solche Schäden der Teil- oder Vollkasko mitgeteilt, legt die Versicherung das weitere Vorgehen fest. Eventuell schaltet die Versicherung einen Sachverständigen ein. Die Ausgaben werden dann von dem Versicherungsanbieter bezahlt.
Eventuell entscheidet sich die Kaskoversicherung auch gegen ein Gutachten. Wird der Gutachter infolge selbst beauftragt oder wird zur Absicherung selber ein zweiter dazu berufen, muss für dessen Gutachterkosten die Rechnung selber getragen werden.
Was beinhaltet ein Kfz-Unfallgutachten?
Im Gutachten schlüsselt der Sachverständige sämtliche Daten und Ausstattungen des Fahrzeuges auf. Kurz gesagt: Das Kfz wird eingeschätzt. Außerdem werden alle Mängel am Fahrzeug beschrieben. Alle Fahrzeugmängel- egal ob schon länger vorhandene oder neu entstandene- werden im Detail aufgeschrieben. Als Beweis für die Versicherung werden Fotos gemacht. Ein weiter Teil des Gutachtens ist die Einschätzung der Reparatur. Alle nötigen Reparaturen werden aufgezählt. Der Sachverständige schätzt zudem die Instandsetzungsdauer ein. In besonderen Fällen, etwa bei Mietwagen, kann das sehr bedeutend sein.
Weitere Inhalte des Kfz-Gutachtens
Ein Kfz-Gutachter vermerkt im Gutachten zudem die Wertverringerung des Fahrzeuges. Selbst bei einer Profi-Ausbesserung lässt der Fahrzeugwert nach einem Unfall nach. Bei dem Wert fließt alle Ausstattung hinein. Damit kann die Wertverringerung selbst bei ganzen Teilen festgelegt werden. Nicht weniger wichtig ist die Kostenkalkulation. Dies ist die Höhe der vermuteten Reparationskosten. Ebenso ist der derzeitige Wiederbeschaffungswert hier zu finden. Am Ende wird das Unfallfahrzeug noch bewertet: Ist das Kfz aus Wirtschaftssicht ein Totalschaden oder nicht?